Informationen für die Öffentlichkeit
Betreiber eines Betriebsbereichs der unteren Klasse nach Störfall-Verordnung haben gem. § 8a StörfallV Informationen für die Öffentlichkeit gem. Anhang V der StörfallV zugänglich zu machen. Dieser Anforderung kommen die Lech-Stahlwerke mit nachfolgenden Informationen nach.
- Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs:
Lech-Stahlwerke GmbH, Industriestraße 1, 86405 Meitingen - Anzeige nach § 7 Störfall-Verordnung:
Die auf dem Betriebsgelände der Lech-Stahlwerke GmbH vorhandenen Betriebsbereiche unterliegen dem Anwendungsbereich der 12. BImSchV. Die Anzeige nach § 7 Störfall-Verordnung wurde dem Landratsamt Augsburg vorgelegt. - Tätigkeiten im Betriebsbereich:
Am Standort Meitingen wird Rohstahl durch Einschmelzen von Schrott erzeugt. Der Rohstahl wird anschließend im Walzwerk weiter verarbeitet zu Stabstahlprodukten. - Am Standort vorhandene Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte (mit Kurzbeschreibung ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften gem. Gefahrenkategorie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „CLP-Verordnung“):
1) Acetylen, Propan und weitere Gase/Flüssigkeiten (entzündbare Gase/Flüssigkeiten)
2) Diesel und Heizöl (entzündbare Flüssigkeiten, gewässergefährdende Stoffe)
3) Sauerstoff (oxidierendes Gas)
4) Diverse als gefährlich eingestufte Abfälle wie z.B. Altöl (gewässergefährdender Stoff), Batterien (akut toxisch), Farben/Lacke (gewässergefährdender Stoff, entzündbare Flüssigkeit) werden im abgeschlossenen Sondermülldepot in Kleinmengen gelagert.
5) Biozid zur Wasseraufbereitung (Purate sind gewässergefährdender Stoff und oxidierende Flüssigkeit)
6) Filterstaub (gewässergefährdender Stoff)
7) Calziumcarbid (kann bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln) - Information und Verhalten bei einem Störfall:
Sollte es im Betriebsbereich zu einem Störfall/Stoffaustritt kommen, erfolgt am Standort ein optischer und/oder akustischer Alarm, wodurch die (Werks-)Feuerwehr informiert wird. Entfernen sie sich in diesem Fall schnell aus dem näheren Umfeld des Betriebsgeländes und befolgen sie unbedingt die Weisungen der Einsatzkräfte und der Polizei. Achten Sie im Folgenden ggf. auf Lautsprecherdurchsagen und Durchsagen in den örtlichen Rundfunksendern. - Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 StörfallV:
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung erfolgte am 16.04.2024. Ausführlichere Informationen über die Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV erteilt das Landratsamt Augsburg. - Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie:
a) im Internet unter http://www.lech-stahlwerke.de
b) per Telefon unter +49 8271 82-0
c) schriftlich unter o.g. Postanschrift
d) bei der zuständigen Überwachungsbehörde: Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.: +49 821 3102-0, E-Mail: info@lra-a.bayern.de