Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
General terms and conditions (GTC)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lech-Stahl Vertrieb GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
General Terms and Conditions of Purchase (GTCP)
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Stahlschrott
Ombudsstelle Hinweisgebermeldestelle

Ombudsstelle Hinweisgebermeldestelle

Unser Unternehmen bekennt sich zu einem fairen und transparenten Wettbewerb, Marktverhaltensregeln und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die hohe Reputation der Lech-Stahlwerke GmbH, die wir bei unseren Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern genießen und unser wirtschaftlicher Erfolg, fußen auf der strikten Einhaltung unserer diesbezüglichen Werte und Vorgaben.

Wir haben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einen unabhängigen externen Ombudsmann benannt und ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Bei Fragen oder Hinweisen:

  • bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität,
  • bei Verdacht auf Geldwäsche,
  • bei Verdacht auf Bestechung,
  • Verdacht auf Verstöße gegen den Arbeitsschutz und Datenschutz,
  • bei Verdacht auf Verstöße Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
  • bei Fehlverhalten von LSW Beschäftigten.

Meldungen können grundsätzlich für diese Bereiche und andere unser Unternehmen betreffende Rechtsverstöße getätigt werden. Nicht genutzt werden sollte das Hinweisgebersystem, um Beschwerde über die Qualität der erbrachten Leistungen einzulegen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner im Unternehmen.

Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie unseren Ombudsmann erreichen:

Das Hinweisgebersystem der LSW wird durch Vertrauenspersonen bei der Ombudsstelle betreut und Sie erreichen es unter: https://www.lech-stahlwerke.de/de/hinweisgebersystem.html.