FAQ zur Schaffung neuer Bauflächen für ergänzende Nutzungen der Max Aicher Stiftung am Standort Meitingen-Herbertshofen


Seit einiger Zeit beobachten wir vermehrt, dass populistische Forderungen und Halbwahrheiten rund um das Projekt „Bebauungsplan Sondergebiet am nördlichen Lohwald“ kursieren. Offensichtlich ist vielen nicht bewusst, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, das

  • den bestehenden Lohwald zukunftsorientiert und klimafest weiterentwickeln wird,
  • für Recycling und praktizierte Kreislaufwirtschaft steht und langfristig den Gedanken einer erhaltenswerten und schützenswerten Umwelt unterstützt,
  • erstmals neue Waldbereiche in Richtung Westen (Biberbach/Zollsiedlung) als Ergänzung des Bannwaldes schafft und damit erstmalig eine Schutzwirkung für diese Bereiche begründet,
  • mehr als 30% zusätzliche Waldflächen im Vergleich zum heutigen Bestand im Bereich des künftigen Baugebietes bringt.

Insgesamt haben hierzu alle Fachbehörden, Gutachter bis hin zu den Bay. Landesministerien und sogar der Bayerische Landtag selbst mehrfach bestätigt, dass es sich um ein sehr ausgewogenes Konzept mit einer beispielhaften Vereinigung von ökologischen, sozialen und ökonomischen Belangen handelt.

Warum dies so ist möchten wir Ihnen gerne anhand diverser Aspekte und häufig gestellter Fragen aufzeigen - sowohl in kompakter als auch ausführlicher Beantwortung.

 

Ist die Max Aicher Stiftung zu einem Kompromiss bereit?
  • Die Max Aicher Stiftung ist bereits sehr umfangreiche Kompromisse eingegangen. Dies beweisen die in mehreren Schritten bis zum heutigen Tag bereits umfangreich umgesetzten Konzeptanpassungen und Planungsänderungen.
  • Von Seite der Kritiker steht die Haltung „Kein einziger Baum darf weichen!“ unnachgiebig im Raum. Für einen Kompromiss müssen sich jedoch beide Seiten aufeinander zu bewegen – Die Max Aicher Stiftung hat wesentliche Schritte bereits vollzogen.

Die seit vielen Jahren angestrebte Schaffung von ausreichenden baulichen Erweiterungsflächen für neue ergänzende Nutzungen am Standort Herbertshofen zeigt eindringlich, dass die Max Aicher Stiftung nicht nur bereit ist Kompromisse einzugehen, sondern sie hat dies bereits in großem Umfang getan.

Ursprünglich war vorgesehen, dass zur langfristigen Standortsicherung der vorhandenen Betriebe und Realisierung von ergänzenden nachhaltigen Nutzungen neue Bauflächen „an einem Stück“ südlich des Stahlwerkes geschaffen werden. Beantragt wurde eine Gesamtfläche von deutlich mehr als 30 ha.

In den folgenden Jahren wurde dieser Flächenumfang und damit auch der potenzielle Eingriff in den Lohwald durch Aktivierung von Brachflächen, Umbau auf dem Bestandsgelände, Zukauf und Entwicklung freier Bauflächen nördlich des Stahlwerkes sowie dem Erwerb von aus der Nutzung genommenen Industrieflächen an der Industriestraße deutlich reduziert. Details hierzu sind den Ausführungen zu der Frage „Warum müssen die neuen Flächen südlich des Stahlwerkes entstehen?“ zu entnehmen.

Darüber hinaus wurde die Plankonzeption im aktuellen verfahren mehrfach angepasst: sowohl was den Umfang, die Lage und die Ausrichtung der geplanten Bauflächen angeht. Vor allem auch die Anpassung des Baugebiets sowie der gestuften Bauabschnitte hat einschneidende Veränderungen und Anforderungen an die Umsetzbarkeit der Planung erbracht. Dies ist in der Begründung des Bebauungsplans ausführlich dargestellt. Darüber hinaus spiegeln sich diese Kompromisse mit den vielfältigen Anforderungen auch in dem eher ungewöhnlichen Flächen-Zuschnitt der künftigen Bauflächen wieder.

Warum müssen überhaupt neue Bauflächen geschaffen werden?
  • Neue Nutzungen (zu jeweils rund 50% für Stahlverarbeitung und Reststoffaufbereitung) sind Voraussetzung für langfristigen Erhalt des Standorts. Grundlage dafür ist die langfristige Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit sowie Umsetzung zukunftsorientierter Nachhaltigkeit und damit im Ergebnis Schaffung neuer und Erhalt der vorhandenen Arbeitsplätze.
  • Reststoffaufbereitung ist praktizierter Umweltschutz und entspricht damit der Forderung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetztes! Die Umsetzung macht dort am meisten Sinn, wo die Reststoffe anfallen, um viele LKW Transporte und unnötige zusätzliche Emissionen zu vermeiden.
  • Die Optimierung der Kreislaufwirtschaft leistet gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, da Recycling von Reststoffen ein wesentlicher Baustein zur Senkung von CO2-Emissionen im Stahlherstellungsprozess selbst und in anderen Industriebereichen sein kann.

Die Max Aicher Stiftung benötigt für ihre Einzelunternehmen neue Betriebsflächen. Die Betriebsflächen am derzeitigen Standort lassen keine Erweiterungen mehr zu. Ohne Planungssicherheit für künftige Betriebserweiterungen ist die Wettbewerbsfähigkeit der Max Aicher Stiftung sowie die Realisierung einer nachhaltigen und langfristig klimaneutralen Stahlerzeugung gefährdet.

Die Weiterverarbeitung von Stahlprodukten und gleichzeitig ein umfangreiches Recycling von Reststoffen ist zunehmend vom Markt, Gesetzgeber und der Gesellschaft eingefordert und wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Industrie. Reststoffe müssen daher in die Produktionsprozesse zurückgeführt oder für externe Verwendungszwecke aufbereitet werden statt diese – wie heute in Teilen nur aufgrund des fehlenden Platzangebotes nicht anders möglich – zu deponieren. Ein Großteil der heute gezwungenermaßen deponierten Reststoffe beinhaltet noch eine Vielzahl an Wertstoffen, die sowohl im Stahlwerksprozess als auch z.B. in der Landwirtschaft genutzt werden könnten. So enthalten z.B. die weiße Schlacke und gebrauchte Feuerfestmaterialien noch Bestandteile, die im Elektrolichtbogenofen den Einsatz von natürlichen Rohstoffen ersetzen und damit auch massive CO2-Emissionen beim Abbau und Aufbereitung von Kalkstein und Dolomit vermeiden könnten. Allerdings müssen die feinen Reststoffe dafür zu sogenannten „Steinen“ verdichtet werden. Hierfür ist eine diszipliniert getrennte Lagerhaltung der unterschiedlichen Reststoffe notwendig, wofür neue Flächen erforderlich sind, um dann anschließend mit definierten Rezepturen diese Steine herstellen zu können. Als Bindemittel für diese Steine könnte dann z.B. auch ein anderes Nebenprodukt aus dem Stahlwerk verwendet werden: der sogenannte „schwarze Hüttensand“ (SHS) - eine mit einer alternativen modernen Methode abgekühlte Elektroofenschlacke, die dann Zementcharakter besitzt und die feinen Reststoffe zusammenhält. Darüber hinaus könnte durch den Einsatz von SHS als Bindemittel in der Zementindustrie wiederum massiv CO2-Emissionen eingespart werden, weil der SHS den klassischen Zement (teilweise) ersetzen kann. Dies ist sinnvoll und auch erforderlich, um die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen so gut wie möglich zu schützen.

Der Markt Meitingen möchte für die Erweiterungsflächen die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Damit wird für die Max Aicher Stiftung eine langfristige Standort- und Investitionssicherheit geschaffen. Diese bildet die Grundlage zur Sicherung der Arbeitsplätze eines der größten Arbeitgeber in der Region und für die Entstehung zusätzlicher Arbeitsplätze in nachhaltigen Industriezweigen und gleichzeitig auch die wesentliche Basis für einen weiteren wesentlichen Schritt für die nachhaltige Entwicklung der Stahlerzeugung in Bayern.

Ungefähr die Hälfe der geplanten Sondergebietsfläche soll dabei für eine nachhaltige Recycling-Wirtschaft der Reststoffe zur Verfügung stehen. Die Reststoffe, die bislang weitgehend deponiert werden müssen, können zukünftig in einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Prozesskreislauf eingebunden werden. Auf der anderen Hälfte des Sondergebiets wird das Baurecht für die Stahlverarbeitung und -veredelung geschaffen, um der zunehmenden Nachfrage nach Vor- bis Endprodukten und eine Diversifizierung der Fertigungstiefe einzelner Produkt (-gruppen) Rechnung zu tragen.

Entstehen durch die neuen Nutzungen tatsächlich neue Arbeitsplätze oder werden diese nur von anderen Standorten verlagert?
  • Bis zu 350 Arbeitsplätze werden in den geplanten Nutzungen neu geschaffen.
  • Die Wertschöpfung in der Region insgesamt wird deutlich erhöht.

Im endgültigen Ausbauzustand des „Sondergebietes Lohwald“ werden bis zu 350 neue Arbeitsplätze geschaffen mit einer Bandbreite vieler unterschiedlicher Jobs: vom Arbeiter über die qualifizierte Fachkraft bis zum Ingenieur. Geplant ist, die Arbeitsplätze im Bereich des neuen Sondergebiets sukzessive mit der Entwicklung der neuen Bauflächen in mehreren Bauabschnitten im Lauf eines Zeitraums von ca. 15-20 Jahren zusätzlich zu bestehenden Betrieben zu schaffen.

Der Ausbau des Betriebsstandortes erhöht zugleich die Wertschöpfung der regionalen Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe. Durch die geplanten Nutzungen werden neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Meitingen und Umgebung geschaffen.

Zusätzlich wird der Standort Herbertshofen einer der klimafreundlichsten und nachhaltigsten Stahlproduktionsanlagen in Deutschland (bereits im heutigen Zustand) und mit dem neuen Recyclingzentrum eine Vorreiterrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft einnehmen. Darüber hinaus sollen durch zusätzliche Stahlverarbeitungsbetriebe neue Standards in Zusammenhang mit der Transformation der Industrie und Gesellschaft insgesamt gesetzt werden. Bereits heute setzt die Lech-Stahlveredelung GmbH mit Ihren Produkten Maßstäbe und unterstützt die nachhaltige Entwicklung in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Dies soll künftig gemeinsam mit den bereits bestehenden Standorten deutlich ausgebaut und weiter differenziert werden.

Warum müssen die neuen Flächen südlich des Stahlwerkes entstehen?
  • Im Westen verlaufen Bahngleise der überregionalen DB-Trasse.
  • Im Norden kann zusätzliche benötigte Fläche nicht mehr erworben werden und keine sinnvolle Verkehrsführung mit neuen Gleisen gebaut werden.
  • Im Osten machen der angrenzende Lechkanal und ausgewiesene Schutzgebietsflächen neue Bauflächen unmöglich.
  • Folglich bleibt nur der Süden.

Der Markt Meitingen hat die Alternativen der Ausweisung des Sonstigen Sondergebiets im Bereich des Lohwalds wie auch im sonstigen Umfeld der vorhandenen Betriebe umfangreich geprüft. Das Ergebnis der Prüfung der Standortalternativen wurde ausführlich in der Begründung zum Bebauungsplan (vgl. Kapitel 4, S. 18 ff) dokumentiert. In Kürze sei dies wie folgt zusammengefasst:

Norden:
  • Eine Entwicklung industrieller Nutzungen nördlich des Stahlwerkes widerspricht dem gemeindlichem Planungswillen (vgl. FNP Markt Meitingen) sowie der immissionsschutzrechtlich gewünschten/erforderlichen Nutzungsabstufung der Nutzungsintensität einzelner Baugebiete von Süden nach Norden (von Industriegebiet über Gewerbegebiet nach Wohngebiet). Dieser Planungsgrundsatz wurde aufgestellt, um die Entstehung bzw. Verschärfung von Immissionskonflikten zu vermeiden. Eine Ausweisung industrieller Flächen nördlich des Betriebsgeländes der Lech-Stahlwerke würde zu einer stärkeren Lärmbelastung der anliegenden Wohnbebauung in Meitingen führen und gemäß gutachterlicher Überprüfung eine höhere Maßgeblichkeit erreichen, als dies bei den anderen Planungs-Alternativen der Fall wäre. Ähnliche Auswirkungen wären auch in Bezug auf die Luftreinhaltung die Folge.
  • Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung bzw. der Sicherheit des Verkehrs wäre mit einer umfassenden Entwicklung im Norden nicht gewährleistet. Bereits heute sind die Industrie-/Jahnstraße bereits sehr stark ausgelastet. Erhebliche zusätzliche Verkehrsströme würden eine geordnete Verkehrsabwicklung nicht mehr ermöglichen.
  • Weiterhin sind die Flächen aufgrund der erforderlichen Gleiserschließung für neue Nutzungen nicht darstellbar, da das Gleis die Industriestraße queren müsste. Je nach Ausführung führt dies zu erheblichen Flächenverlusten (z.B. Überführung) oder zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses dieser Haupterschließung des gesamten Industriegebietes.
  • Die Flächen nördlich des Stahlwerks befinden sich ganz überwiegend nicht im Eigentum der Max Aicher Stiftung, sondern stehen im Eigentum Dritter. Mehrfache und langjährige Erwerbsversuche scheiterten an einzelnen Eigentümern, die wesentliche Flächen für die Schaffung von Bauflächen im Norden besitzen, aber nicht zur Veräußerung bereit sind. Der Verhandlungsspielraum ist definitiv ausgeschöpft.
  • Alle sonstigen baulich nutzbaren Flächenpotenziale und umfangreiche erwerbbare Flächen nördlich LSW entlang der Industriestraße wurden in den letzten 10 Jahren bereits entwickelt, genehmigt und / oder bebaut. Im Einzelnen sind dies folgende Flächen:

    • ca. 2 ha Errichtung LKW-Parkplatz östl. Industriestraße (nördlich LSW)
    • ca. 4 ha Sanierung und Neuordnung Nordwest-Fläche (werksintern)
    • ca. 4 ha Folgenutzung aus Erwerb ehem. Linde Gelände (nördlich LSW)
    • ca. 7 ha Nutzung ehem. Schlachthofgelände (heutiges Max Aicher Zentrallager & zusätzlicher Standort LSV (nördlich Linde)

    • Im nächsten Schritt soll als weitere Flächenoptimierung im Bereich nördlich LSW die Durchgängigkeit von Süd nach Nord zwischen LSW-Nordwestfläche, über bestehende ehem. Linde-Flächen bis zum Zentrallager durch Verlegung des LSW-Mitarbeiterstellplatzes erfolgen. Hierdurch wird die bestehende Trennungswirkung durch den Stellplatz aufgehoben und die Nutzbarkeit von Bestandflächen optimiert. Hierzu wird der bestehende Mitarbeiterparkplatz auf die verfügbare Restfläche südlich des LKW-Stellplatz verlegt in den Bereich des B-Planes „Gewerbegebiet Nord 2 - östlich der Industriestraße“. Hierdurch werden erneut ca. 2 ha Industriefläche im Bereits rechtskräftig ausgewiesenen Industriegebiet einer optimierten Nutzung zugeführt.
    • In Summe wurde somit in den vergangenen 10 Jahren durch Neuordnung, Erwerb und Entwicklung von Flächen im Norden eine Gesamtfläche von ca. 19 ha einer Industriellen Nutzung zugeführt und damit auch gleichzeitig eine Reduzierung des Flächenbedarfes an anderer Stelle herbeigeführt.
  • Zusammenfassend sind neue Bauflächen nördlich des Stahlwerkes v.a. wegen fehlender Flächenverfügbarkeit und wesentlichen Auswirkungen gegenüber anderen Alternativen nicht umsetzbar.
Westen:
  • Eine neue Betriebsfläche nach Westen scheidet aufgrund der dort verlaufenden Bahnlinie (DB-Strecke Augsburg-Nürnberg) aus. Zusätzlich besteht hier für einen Gleisanschluss ein erheblicher Höhenunterschied zwischen Bahnlinie und den westlich angrenzenden Flächen.
  • Im Übrigen würde der Verkehr zwischen westlich gelegenen potenziellen neuen Bauflächen und bestehenden Betriebsflächen zusätzliche Immissionen (Schallschutz und Luftreinhaltung) verursachen. Die Planvariante „West“ würde z.B. die Zollsiedlung in der Gemarkung Biberbach einer erheblich stärkeren Zusatzbelastung aussetzen.
  • Weiterhin liegen die Flächen westlich der Bahn in einem Wasserschutzgebiet; hier sind Bodeneingriffe oder eine Bebauung durch die entsprechende Verordnung zum Teil sogar verboten. Dem Schutzgut Grundwasser und der Sicherung der Trinkwasserversorgung in Meitingen wird vom Markt Meitingen ein kategorischer Vorrang vor allen anderen Nutzungen eingeräumt. Die Schaffung von Baurecht im Westen scheidet somit von vornherein aus.
Osten:
  • Sowohl aufgrund der topografischen Zwänge wie auch der hochwertigen Naturschutzräume wird eine Schaffung von neuen Bauflächen östlich des bestehenden Industriestandortes ausgeschlossen.
  • Eine Ausweisung im Osten ist aufgrund der unmittelbar angrenzenden Kreisstraße A29, des dort verlaufenden Lechkanals / des Lech sowie der dort gelegenen Schutzgebiete (Auenbereiche, zum Teil als Natur- und FFH-Schutzgebiete ausgewiesen) nicht realisierbar.

Im Ergebnis der Gesamt-Prüfung ist der Südvariante ist trotz des Eingriffs in den Lohwald bei gerechter Abwägung aller widerstreitenden privaten und öffentlichen Belange eindeutig der Vorzug zu geben. Die Vorteile in Kurzfassung sind dabei unter anderem:

  • Der Gesamt-Verkehr verteilt sich und entlastet die nördlichen Siedlungs-Bereiche.
  • Eine Schienenanbindung ist über das bestehende Werksnetz der LSW ohne Beeinträchtigung der bestehenden Haupterschließungen (v.a. Industriestraße) möglich.
  • Die Auswirkungen der Zusatzbelastungen in Bezug auf Lärm & Luftreinhaltung fallen weniger erheblich aus als bei der Nordvariante.
  • Das umfangreiche Konzept zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen führt zu einem nachhaltigen Gesamtkonzept und wird von allen Behörden mitgetragen bzw. bestätigt.
Wie wird die Rodung ablaufen? Was sind die Ausgleichsmaßnahmen? Wo und wie wird der neue Wald entstehen?
  • Natur- und forstwirtschaftliche Maßnahmen werden vorab erbracht und gutachterlich überprüft. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe kommt eine Rodung zur baulichen Nutzung in Frage.
  • Eine Rodung erfolgt unter strengen Auflagen in kontrollierten und definierten Bau-Abschnitten über einen Zeitraum von ca. 15 bis 20 Jahren.
  • Die Rodung erfolgt also nicht an einem Stück, sondern in klar geregelten Stufen nach Vorgabe des Bebauungsplanes.

Die zur Rodung im Bebauungsplan geplante Fläche von insgesamt ca. 17 Hektar wird stufenweise in verschiedenen Bauabschnitten über einen Zeitraum von ca. 15-20 Jahren in Anspruch genommen werden. Die Rodung erfolgt also in Teilschritten und nicht in einem Stück.

Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan vor, dass auch erste Teilrodungen erst dann durchgeführt werden dürfen, wenn die forstwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen durch Erstaufforstung von mehr als 23 Hektar Waldfläche sowie weitere festgesetzte Maßnahmen bereits vorab erfolgt sind. Dies muss durch unabhängige Gutachter vorab kontrolliert und gegenüber der Forst- und Naturschutzbehörde bestätigt werden. Entsprechend der Vorgaben des aktuellen Bebauungs-Plan-Entwurfs können erste Teil-Rodungsmaßnahmen für den im Bebauungsplan klar definierten ersten Bauabschnitt (BA I) mit einer Teilfläche von rund 6 Hektar im Oktober 2022 erfolgen, wenn zeitgleich auch alle anderen Anforderungen erfüllt sind (v.a. Nachweis der Umsetzung und Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen). Die Festsetzung des Rodungszeitraumes mit einer engen zeitlichen Eingrenzung auf den Monat Oktober des jeweiligen Jahres erfolgte zur Sicherstellung artenschutzrechtlicher Schutzziele.

Auch während der Rodung sowie bei der nachfolgenden Realisierung von Nutzungen im neuen Baugebiet wird die Einhaltung der im Bebauungsplan definierten Vorgaben für den Natur- und Artenschutz durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) überwacht. Die ÖBB wurde vor der Realisierung der ersten Teil-Rodung entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes bereits beauftragt und gegenüber den Forst- und Naturschutzbehörden schriftlich benannt.

Die Rodung von Teilen des Lohwalds wird – wie oben beschrieben - durch umfangreiche Ersatzaufforstungen im an das Plangebiet angrenzende Flächen sowie durch einen an den Klimawandel angepassten Umbau des zu erhaltenden Lohwaldes ausgeglichen. Dabei werden rund ein Drittel mehr Waldfläche neu geschaffen als durch den Eingriff nach vollständiger Entwicklung der neuen Bauflächen (also erst in 15-20 Jahren) gerodet werden.

 

Kann ein neuer Wald den alten überhaupt ersetzen und was wird für den Artenschutz getan?
  • Zukünftig wird der Lohwald zu einem strukturreichen Mittelwald umgebaut. Damit erhöht sich die ökologische Qualität des Lohwalds deutlich.
  • Der Bebauungsplan schafft einen gelungenen Ausgleich zwischen den Interessen des Forstrechts (Wiederaufforstung), das Naturschutzrechts und den (EU-rechtlich geschützten) Belangen des besonderen Artenschutzes einerseits und den wirtschaftlichen Belangen andererseits.

Zunächst ist festzuhalten: Der bestehende Lohwald ist ein Wirtschaftswald. Auch heute schon ist eine regelmäßige Fällung im Rahmen der üblichen forstwirtschaftlichen Nutzung mit nachfolgender Ersatzpflanzung innerhalb von 3 Jahren gesetzlich zulässig.

Darüber hinaus ist im Bestand rund die Hälfte des Lohwaldes mit nicht standortgerechten Fichten besetzt. Diese Baumart ist weder für den Standort besonders geeignet, noch den Anforderungen an den Klimawandel angepasst. Daher wird der Lohwald zu einem strukturreichen, klimawandelfesten Mittelwald umgebaut. Damit erhöht sich die ökologische Qualität des Lohwalds deutlich. Der künftige Mittelwald bietet - anders als heute - einen an die Bedürfnisse von streng geschützten Arten bestmöglich angepassten Lebensraum, etwa für seltene Schmetterlinge und verschiedene Spechtarten.

Mit dem Bebauungsplan wird der verbleibende Lohwald durch die Festsetzungen zum Wald- und Artenschutz erstmals dauerhaft gesichert. Soweit ein Eingriff jetzt unvermeidbar ist, betrifft dies ganz überwiegend Flächen von lediglich mittelmäßiger Bedeutung für Naturschutz und Landschaftsbild – ein Ergebnis einer umfangreichen ökologischen Bewertung und Untersuchung sowie einer mehrfachen Anpassung des Planungskonzeptes an die Standortbedingungen.

Im Gebiet des Lohwalds kommen seltene, nach EU-Recht streng geschützte Schmetterlings-arten vor. Der Schmetterling ist auf einen Zustand seines Lebensraums ohne dichten Wald angewiesen. Eine Aufforstung in diesem Bereich würde seinen Lebensraum, seine Fortpflanzungs- und seine Ruhestätten vernichten. Dies ist gesetzlich verboten. Daher wäre auch ohne die Realisierung des Bebauungsplans eine Wiederaufforstung an anderer Stelle erforderlich. Der Artenschutz wird daher durch den Waldumbau des Lohwalds zu einem strukturreichen Mittelwald umgesetzt. Zugunsten seltener Schmetterlingsarten werden größere und kleinere Lichtungen als Lebensraum festgesetzt.

Wie lange braucht ein neu aufgeforsteter Wald zur Entwicklung?
  • Wald entwickelt sich nach einer Neuaufforstung deutlich schneller, als teilweise vermutet.
  • Nach 7-10 Jahren bestehen bereits deutlich sichtbare Aufwuchserfolge.
  • Bereits nach 25 – 30 Jahren ist der Wald soweit, dass er als solcher optisch wirkt und Funktionen wie Lebensraum für Tiere & Pflanzen, Erholungsfunktion für den Menschen, lokalklimatische Funktionen etc. übernimmt.

„Ein neu aufgeforsteter Wald braucht 80 – 100 Jahre und mehr, um Waldfunktionen wieder übernehmen zu können!“ so oder ähnlich hört und liest man Bekundungen an verschiedenen Stellen. Doch ist dem wirklich so?

Meist ist unklar, was genau mit dieser Aussage gemeint ist. Dabei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle:

  • Den Einen geht es um einen sichtbaren Wald, der zum Beispiel eine Straße oder ein Gewerbegebiet sichtbar optisch gegenüber einem Wohngebiet abschirmt,
  • die Nächsten beziehen dies auf den Anwuchs von hiebreifem Holz, welches dann als Energieträger oder Baumaterial genutzt werden kann,
  • wieder Anderen geht es um Lebensraum für Pflanzen und Tiere und
  • in der aktuellen Diskussion um Nachhaltigkeit und Klimaschutz auch um klimatische Waldfunktionen oder um die Bindung von CO2

Fakt ist: so ganz unkonkretisiert kann die Aussage von oben nicht als richtig gelten. Daher wollen wir der interessierten Öffentlichkeit an dieser Stelle einige Beispiele aufzeigen, wie sich Wald in unserer Region nach der Erstaufforstung in verschiedenen Entwicklungsstadien darstellt, so dass sich jeder hierzu einen eigenen Eindruck machen kann…. durch Ansicht der Fotos zu den Beispielen - oder machen Sie sich doch einfach einen eigenen Eindruck vor Ort von den Erstaufforstungsprojekten. Das bringt nicht nur mehr Wissen und Verständnis, sondern ist auch gesund, wenn die „Hüften vom Sofa weg in die Natur bewegt werden!“ Die Adressen bzw. Verortung in einer Karte finden sie anbei. Die Beispiele zeigen sowohl Projekte aus den durch LSW selbst als Ausgleichsmaßnahmen durchgeführten Aufforstungen, wie auch Maßnahmen, welche uns vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Beispiel benannt wurden.

Beispiel 1: Aufforstung in den Lechauen, 86405 Herbertshofen ca. 6,5 Jahre nach Anpflanzung Herbst 2014 (Foto: Frühjahr 2021)

Beispiel 2: Aufforstung in den Lechauen, 86405 Herbertshofen ca. 8,5 Jahre nach Anpflanzung Herbst 2012 (Foto: Frühjahr 2021)

Beispiel 3: Aufforstung in 86554 Handzell bei Pöttmes, ca. 25 - 30 Jahre alt (Foto: Frühjahr 2021)

Beispiel 3: Aufforstung in 86554 Handzell bei Pöttmes, ca. 25 - 30 Jahre alt (Foto: Frühjahr 2021)

Beispiel 3: Aufforstung in 86554 Handzell bei Pöttmes, ca. 25 - 30 Jahre alt (Foto: Frühjahr 2021)

Wie lange dauert es, dass neu aufgeforstete Wälder die Funktionen für den Klima-, Immissions- und Lärmschutz gleichwertig zu einem Bestandswald erfüllen?
  • Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bewertete in der öffentlichen Sitzung im Bayerischen Landtag zur Petition mit dem Az.: EB.0589.18 im November 2020 eine Neuaufforstung wie folgt: Der Wald werde seine Funktion – insbesondere für das Klima, aber auch als Lebensraum – bereits ab 20 Jahren gleichwertig zu einem Bestandswald erfüllen (siehe Punkt oben "Wie lange braucht ein neu aufgeforsteter Wald zur Entwicklung?").
  • Der Faktor Lärmschutz wird durch die zusätzlichen Gebäude verbessert, da diese eine höhere Abschirmungswirkung bieten als der heutige Wald- / Baumbestand.
  • Die Abschirmungswirkung durch den Wald bleibt in ca. zwei Drittel seiner Tiefe erhalten. Nach Westen wird diese Schutzwirkung durch die Aufforstung sogar erstmalig geschaffen.

Der bestehende Lohwald kann aufgrund seiner Lage zum Industriegebiet Herbertshofen sowie dem geplanten Sondergebiet nicht die Schutzfunktion für Schallschutz und Luftreinhaltung erfüllen, die ihm die Bannwaldverordnung zuschreibt. Diese Schutzwirkung ist in der Bannwaldverordnung von 1989 wie folgt definiert

„Das von Süden nach Norden quer zur Hauptwindrichtung verlaufende Auwaldband hat für den lokalen Klimaschutz und bei fortschreitender Industrialisierung auch für die Luftreinhaltung außergewöhnliche Bedeutung“.

  • Zum Zweck Luftreinhaltung: Der Wind weht in Meitingen-Herbertshofen im Jahresdurchschnitt vor allem aus südwestlicher und südöstlicher Richtung. Der Lohwald steht damit nicht quer zur Hauptwindrichtung, wie in der Bannwaldverordnung vorausgesetzt. Der Lohwald liegt südlich des bestehenden Industriegebiets wie auch südlich des geplanten Sondergebiets. Um eine Schutzwirkung zu entfalten, liegt der Wald schlicht auf der falschen Seite. Die geplante Ersatzaufforstung westlich der Bahnlinie wird zukünftig eine zusätzliche bzw. erstmalige Schutzfunktion in Bezug auf die westlich gelegenen Gebiete wie z.B. der Zollsiedlung erreichen.

  • Zum Zweck Lärmschutz: Der bestehende Lohwald dämpft aufgrund seiner Lage, Größe und Dichte den Industrielärm derzeit nur sehr wenig - und ausschließlich in Richtung Süden (Langweid/Lechwerksiedlung). Für alle übrigen Wohngebiete (Zollsiedlung, Herbertshofen, Erlingen, Meitingen) hat der Wald derzeitig keine schalldämpfende Wirkung. Die geplante Bebauung im Sondergebiet führt demgegenüber zu einer besseren Dämpfungswirkung, da anstelle einzelner Bäume am nördlichen Lohwald künftig große und massive Hallenkörper stehen werden, die eine mit einer Lärmschutzwand vergleichbare Wirkung entfalten werden. Durch die geplante Ersatzaufforstung westlich der Bahnlinie wird eine erstmalige Dämpfung in Bezug auf die westlich gelegenen Wohngebiete erreicht.

    Der Ersatzstandort für die Wiederaufforstung entspricht der Forderung der Forstbehörde. In Betracht kamen nur eine Aufforstung östlich des Lechkanals und die Realisierung am geplanten Standort. Die Entscheidung für den geplanten Standort fiel u.a. deshalb, weil dieser auch eine zusätzliche Schutzfunktion für die Zollsiedlung entfalten kann.

  • Zum Zweck Grundwasserschutz: Die große Erstaufforstungsfläche westlich der Bahnlinie erfüllt nicht nur Immissionsschutzfunktionen. Sie erbringt auch einen wesentlichen Vorteil im Bereich des Grundwasserschutzes. Dies bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen werden künftig entsprechend der langfristigen Planung des Markt Meitingen im Flächennutzungsplan der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Damit wird durch die Aufforstung ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Grundwassersituation durch Minderung z.B. von Nitrateinträgen geleistet.